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St. Raphael
St.Paul
St. Maria Magdalena
St. Elisabeth

Kirchenvorstand

Mitglieder der Kirchenvorstände von Barmen-Wupperbogen Ost

KV Raphael:

  •  Torsten Grotmann
  • Heinz Hast
  • Ursula Klasen
  • Hans Günter Mittelstenscheidt
  • Van Tam Nguyen
  • Johanna Schlappa
  • Marc Schöffler
  • Andreas Tigges

KV Maria Magdalena:

  • Annette Dietz
  • Andreas Fuchs
  • Angelika Leise
  • Joachim Schwientek
  • Guido Wasserfuhr
  • Dr. Thomas Wülfing

Die Kirchengemeinden ‚leben‘ von den Beiträgen ihrer Mitglieder. Vor allem aus diesen Kirchensteuermitteln werden auch die Ausgaben vor Ort bestritten. Die Kosten für das Personal, die Immobilien und Liegenschaften sowie die finanzielle Grundlage für caritatives und pastorales Engagement gilt es zu verwalten.

Rechtlich gesehen ist eine katholische Kirchengemeinde eine ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘. Das handelnde Verwaltungsorgan dieser Körperschaft ist der Kirchenvorstand (KV). Grundlage hierfür ist das ‚Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens‘, das ursprünglich aus dem Jahr 1924 stammt. Dieses regelt, dass in jeder Pfarrei ein Vermögensverwaltungsrat (hier: KV) bestehen muss. Das Gremium hilft dem leitenden Pfarrer, der die Pfarrei bei allen Rechtsgeschäften vertritt und Vorsitzender des KV ist, bei der Verwaltung des Pfarrvermögens auf Grundlage staatlicher Gesetze, des Kirchenrechts und diözesaner Ordnungen.

Der KV besteht neben dem Pfarrer aus gewählten Gemeindemitgliedern. Die Anzahl der komplett ehrenamtlich tätigen KV-Mitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde (Seelenzahl). Das Amt eines KV-Mitglieds dauert sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der KV-Mitglieder von allen wahlberechtigten Mitgliedern der Gemeinde gewählt.

Aus seiner Verantwortlichkeit ergeben sich nachstehende Tätigkeiten:

Der KV

-  verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde

-  leistet eine aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde

   (z. B. Kirche, Pfarrheim …)

-  stellt den Haushaltsplan auf und überwacht diesen

-  ist Dienstgeber für alle Angestellten

-  kümmert sich um die Vergabe und die Verwaltung von Erbbaurechten

-  verantwortet die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien

-  entlastet den Pfarrer von Verwaltungsaufgaben und unterstützt ihn somit bei seiner Seelsorgearbeit.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden Ausschüsse (z. B. Finanzen, Personal, Pfarrheim…) gebildet. Für Abstimmungen und notwendige Beschlüsse trifft sich der KV zudem regelmäßig zu Sitzungen.