Zulassung zur KV-Wahl in anderer Kirchengemeinde als der Wohnsitzgemeinde
Am 8. und 9. November 2025 finden im Erzbistum Köln die Kirchenvorstands-Wahlen statt. An der Wahl teilnehmen (wählen und kandidieren) können nicht nur alle Personen, die ihren Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Es können auch die Personen an der Wahl teilnehmen, die seit spätestens Anfang Mai 2025 ihren Erstwohnsitz in der Erzdiözese Köln insgesamt oder in einer der an die Erzdiözese Köln unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen haben. Hierfür müssen Interessierte bis spätestens 10. Juni 2025 einen kurzen Antrag bei der Kirchengemeinde stellen. Die Vorlage hierfür ist in allen unseren Pfarrbüros erhältlich (per E-Mail oder als Ausdruck). Wir stellen diesen Ausdruck gerne zur Verfügung.
Gerne möchten wie Sie zudem auf die FAQ zum KV-Wahlrecht und die neue Webseite zur KV-Wahl aufmerksam machen. Erklärvideos zum neuen Kirchenvorstandsrecht finden Sie auf der neu gestalteten Webseite Kirchenvorstand.