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Aktuell Barmen-Wupperbogen Ost

Zulassung zur KV-Wahl  in anderer Kirchengemeinde als der Wohnsitzgemeinde 

Am 8. und 9. November 2025 finden im Erzbistum Köln die Kirchenvorstands-Wahlen statt. An der Wahl teilnehmen (wählen und kandidieren) können nicht nur alle Personen, die ihren Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde haben. Es können auch die Personen an der Wahl teilnehmen, die seit spätestens Anfang Mai 2025 ihren Erstwohnsitz in der Erzdiözese Köln insgesamt oder in einer der an die Erzdiözese Köln unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen haben. Hierfür müssen Interessierte bis spätestens 10. Juni 2025 einen kurzen Antrag bei der Kirchengemeinde stellen. Die Vorlage hierfür ist in allen unseren Pfarrbüros erhältlich (per E-Mail oder als Ausdruck). Wir stellen diesen Ausdruck gerne zur Verfügung.

Gerne möchten wie Sie zudem auf die FAQ zum KV-Wahlrecht und die neue Webseite zur KV-Wahl aufmerksam machen. Erklärvideos zum neuen Kirchenvorstandsrecht finden Sie auf der neu gestalteten Webseite Kirchenvorstand.

Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2025

Am 08. und 09. November 2025 wird der "Rat der Pastoralen Einheit Wuppertal Ost" gewählt. Gläubige, die ihren Erstwohnsitz - spätestens seit Anfang Mai 2025 - außerhalb der Pastoralen Einheit Wuppertal Ost haben, können in unser Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Sie können auch aufgenommen werden, wenn Sie aus einer unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözese kommen, wie z.B. aus dem Bistum Essen. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen bis zum 31. Juli 2025 in unserem Pastoralbüro St. Antonius. Hier erhalten Sie eine Vorlage für einen kurzen Antrag, den Sie bei unserer Kirchengemeinde stellen müssen. Den ausgefüllten Antrag können Sie im Briefkasten am Pfarrhaus St. Antonius, Unterdörnen 137, einwerfen. Anschließend sorgen wir auch dafür, dass Sie aus der Wahlliste für die Wahl 2025 in Ihrer Heimatpfarrei gestrichen werden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden (Tel. 974 60 11).